Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB/BFF)

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.

1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Produktionsaufträge

2.1. Kostenvoranschläge des Bildautors sind unverbindlich.

2.2. Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

2.3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers eingehen.

2.4. Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

2.5. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

3. Produktionshonorar und Nebenkosten

3.1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden -oder Tagessatz.

3.2. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten, Fotomodelle, Reisen).

3.3. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

3.4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

4. Anforderung von Archivbildern

4.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Bildautors anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind sie mit Fristablauf an den Bildautor zurückzugeben.

4.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede kommerzielle Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Bildautors.

4.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Bildautor - vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs - zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.

4.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Bildautor eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30,00 Euro beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.

5. Nutzungsrechte

5.1. 3.1 Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Digitale Negative etc.) steht dem Fotografen zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderliche Aufsichtsbilder ins Eigentum.

5.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

5.3. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors.

5.4. Eine Veröffentlichung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) bedarf der vorherigen Zustimmung des Bildautors. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist, oder es sich um private Hochzeitsfotos/Hochzeitsbücher handelt, die für den privaten Zweck verwendet werden.

5.5. Bei jeder Bildveröffentlichung, soweit möglich, ist der Fotograf als Bildautor zu benennen.

6. Digitale Archivierung

6.1. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden.

6.2. Der Fotograf wird die Aufnahmen ohne Rechtspflicht bis zu einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

7. Schutzrechte Dritter

7.1. Personenbezogene Foto-Einwilligung nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 DSGVO): Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen der Hochzeitsgäste frei und sorgt dafür, dass Personen die grundsätzlich einer Fotografie, der Speicherung von Digitaldaten und der Veröffentlichung zum Beispiel in einer Online Galerie des Brautpaares nicht einverstanden sind, bzw. widersprechen, nicht auf Grüppchen- & Gruppenbildern, usw. anwesend- bzw. im Fotobereich sind. Um keine irrtümlichen Portraitfotografien der nicht zu fotografierenden Personen zu machen, muss der Auftraggeber eine geeignete Maßnahme ergreifen, dass der Fotograf leicht erkennen kann, dass die Person nicht fotografiert werden darf.

7.2. Der Auftragnehmer fotografiert die Gäste im Auftrag des Auftraggebers und im Rahmen des erteilten Auftrages und muss daher davon ausgehen, dass alle Gäste und Anwesenden darüber informiert sind, und einer Lichtbildaufnahme (Fotografie), der Speicherung (Digital, USB usw.) der Daten sowie einer Speicherung und einer Online Veröffentlichung (zum Beispiel in einer passwortgeschützten Online Galerie die das Brautpaar erhält, usw.) eingewilligt haben. Des Weiteren gilt unsere Datenschutzerklärung.

7.3. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

8. Haftung und Schadensersatz

8.1. Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

8.2. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

8.3. Bei unberechtigter Nutzung in herkömmlicher oder veränderter/umgestalteter Form - ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00 Euro pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich um private Hochzeitsfotos/Hochzeitsbücher handelt, die rein für den privaten Zweck verwendet werden.

9. Mehrwertsteuer

Kein Ausweis von Mehrwertsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG.

10. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

10.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Bildautors als Gerichtsstand vereinbart.

Diese AGB gelten ab dem Februar 2023. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.